Das Gütesiegel wird an Bürgerstiftungen verliehen, deren
Satzungen die 10 Merkmale einer Bürgerstiftung erfüllen, die vom Arbeitskreis
Bürgerstiftungen im Jahre 2000 verabschiedet wurden. Die Merkmale definieren
den Begriff Bürgerstiftung klar, grenzen ihn von sonstigen Namensvettern ab
und bilden die beste Grundlage für qualitätsvolle Stiftungsarbeit. Konkret
verpflichten sie sich zu einem lokalen Aktionsradius, zu Unabhängigkeit und
transparentem Handeln. Die Bürgerstiftungen können eine Vielzahl gemeinnütziger
Zwecke verfolgen. Sie fördern bürgerschaftliches Engagement und setzen auf
ehrenamtliche Beteiligung. Das Gütesiegel wird auf Antrag einer Bürgerstiftung zeitlich
befristet vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher
Stiftungen verliehen und hat für zwei Jahre Gültigkeit. Nach zweimaliger
erfolgreicher Verleihung verlängert sich die Gültigkeit auf drei Jahre. Die
Prüfung der Satzung einer Bürgerstiftung auf die 10 Merkmale und die
Entscheidung über die Vergabe des Gütesiegels erfolgt durch eine unabhängige
Jury aus erfahrenen Bürgerstiftern und Bürgerstiftungsexperten. Quelle: Initiative Bürgerstiftungen Link
Link 10 Merkmale Zum ersten Male wurde uns das Gütesiegel im Jahre 2004
verliehen: Die Bürgerstiftung Breuberg entspricht gemäß ihrer Satzung den
vom Arbeitskreis Bürgerstiftungen formulierten Merkmalen einer Bürgerstiftung
und erhält daher für die Zeit vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. September 2006
das Gütesiegel des Arbeitskreises Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher
Stiftungen. Die Überprüfung erfolgte durch eine unabhängige Jury. Die
Bürger-stiftung ist berechtigt, das Gütesiegel innerhalb des genannten
Zeitraumes zu führen. Verliehen zum Tage der Bürgerstiftungen am 1. Oktober 2004 Dr.-Ing. E.H.Fritz Brickwede
Nikolaus Turner Gütesiegel 1. Oktober 2006 bis zum 30. September
2008 (mehr)
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