Treuhandstiftungen

Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden.

Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen   Link

 

Eine Stiftung zu gründen, ist ein sehr persönliches Anliegen besonderer Emotionalität: Stifter wollen aus ihrer Lebenserfahrung heraus einen Bereich, der ihnen ganz besonders am Herzen liegt, nachhaltig fördern oder ihm Bestand verleihen. Ein bestimmtes Problem angehen, einer bestimmten Gruppe von Menschen helfen oder eine Institution erhalten. Dementsprechend stehen für die meisten Stifter im Vorfeld der Gründung ihrer Stiftung Fragen der nachhaltigen und dauerhaften Zweckverwirklichung im Vordergrund:

• Wen soll die Stiftung fördern?

• Wie weit fasse ich den Zweck?

• Wem traue ich die Zweckverwirklichung zu?

• Wer nimmt mir die Verwaltungsarbeiten ab?

• Wer kann meine Stiftung nach meinem Tod weiterführen?

 

Die Verwaltung einer Treuhandstiftung ist ein Dienstleistungsangebot der Bürgerstiftung, das sich an Bürger wendet, die individuelle, gemeinnützige Ideen entwickeln, jedoch keine selbstständige Stiftung gründen möchten. Die rechtsfähige Bürgerstiftung verwaltet für den Stifter das Treuhandvermögen und kümmerte sich um die inhaltliche Umsetzung des Stiftungszwecks und die Öffentlichkeitsarbeit. Wir beraten und begleiten Sie von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Stiftung. Die Verantwortung für die Verwaltung Ihrer Stiftung ist bei uns in guten Händen.

 

Die Bürgerstiftung Breuberg verwaltet seit Dezember 2008 die Margret und Volkmar Sander Stiftung als Treuhandstiftung. Siehe auch unter Bürgerpreise