Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige oder
nichtrechtsfähige Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem
Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen
errichtet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es
getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der
Stiftung verwaltet. Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine
Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit
weniger als 50.000 Euro gegründet werden. Quelle: Bundesverband Deutscher Stiftungen Link Eine Stiftung zu gründen, ist ein sehr persönliches Anliegen
besonderer Emotionalität: Stifter wollen aus ihrer Lebenserfahrung heraus
einen Bereich, der ihnen ganz besonders am Herzen liegt, nachhaltig fördern
oder ihm Bestand verleihen. Ein bestimmtes Problem angehen, einer bestimmten
Gruppe von Menschen helfen oder eine Institution erhalten. Dementsprechend
stehen für die meisten Stifter im Vorfeld der Gründung ihrer Stiftung Fragen der
nachhaltigen und dauerhaften Zweckverwirklichung im Vordergrund: • Wen soll die Stiftung fördern? • Wie weit fasse ich den Zweck? • Wem traue ich die Zweckverwirklichung zu? • Wer nimmt mir die Verwaltungsarbeiten ab? • Wer kann meine Stiftung nach meinem Tod weiterführen? Die Verwaltung einer Treuhandstiftung ist ein
Dienstleistungsangebot der Bürgerstiftung, das sich an Bürger wendet, die
individuelle, gemeinnützige Ideen entwickeln, jedoch keine selbstständige
Stiftung gründen möchten. Die rechtsfähige Bürgerstiftung verwaltet für den
Stifter das Treuhandvermögen und kümmerte sich um die inhaltliche Umsetzung
des Stiftungszwecks und die Öffentlichkeitsarbeit. Wir beraten und begleiten
Sie von der Idee bis zur Realisierung Ihrer Stiftung. Die Verantwortung für
die Verwaltung Ihrer Stiftung ist bei uns in guten Händen. Die Bürgerstiftung Breuberg verwaltet seit Dezember 2008 die Margret und Volkmar Sander Stiftung
als Treuhandstiftung. Siehe auch unter Bürgerpreise |